Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der MANN + MAGAR GmbH

I. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge, auch die künftigen, die die Fa. Mann + Magar GmbH - im folgenden Käufer genannt - mit ihren Kunden tätigt. Sollte der Kunde - im folgenden Käufer genannt - eigene Einkaufsbedingungen führen, so gelten diese, sofern sie von diesen Bedingungen abweichen, nur dann, wenn sie unter Hinweis auf die Einkaufsbedingungen des Käufers schriftlich geltend gemacht wurden und von dem Verkäufer schriftlich zugesichert oder bestätigt werden. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge. Gleiches gilt für einzelne Bedingungen im Rahmen eines Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer.

II. Angebote und Bestellungen

Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und er ist 14 Tage daran gebunden. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben enthalten nur annähernde Werte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit der Auslieferung der Ware zustande. Der Inhalt einer Auftragsbestätigung ist verbindlich, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, begründet widerspricht. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, daß der Käufer die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Käufer kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Ansprüche gegen den Verkäufer können nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung abgetreten werden. Nimmt der Käufer die Ware nach Bereitstellung und Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen nicht ab oder verweigert er die Annahme, kann der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall 15% des Kaufpreises. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren, der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

III. Preise und Lieferung

Die Preise gelten rein netto ohne Mehrwertsteuer ab Lieferwerk oder Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. Die Preise des Verkäufers sind Tagespreise, die sich aus den Verkaufspreisen seines Herstellers oder Lieferanten ergeben. Ergeben sich Preiserhöhungen des Zulieferanten so ist der Verkäufer seinerseits zur entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, wenn die Änderung zwischen Auftragsannahme und Lieferung eintritt. Überschreitet die Preiserhöhung nicht 10% der nach dem Bestätigungsschreiben des Verkäufers vorgesehenen Preise, so ist eine Nachricht an den Käufer nicht zu geben. Lieferungs- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindliche Fristen schriftlich vereinbart werden. Ansonsten handelt es sich um ungefähre Zeitangaben, für deren Einhaltung der Verkäufer nicht haftet. Im Falle des Verzugs des Verkäufers und entsprechender Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche jeglicher Art für verspätete Lieferung oder wegen Nichterfüllung nach Ablehnung der Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt.

IV. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, bei Rechnungserhalt in bar ohne Abzug zu leisten. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges durch Mahnung, Verzugszinsen zu berechnen.

V. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand, auch an Ersatzteilen, vor bis zur völligen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden und noch entstehenden Forderungen einschließlich jenen aus Refinanzierungs- oder Umkehrwechseln, wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den Verkäufer ab. Bei Übersicherung von mehr als 20% ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe verpflichtet und bereit. Kommt der Käufer seinen Vertragspflichten nicht nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, Eröffnug eines Insolvenzverfahrens oder Moratoriums, so ist er zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Der Verkäufer ist in diesem Falle ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt Räume und Gelände, in denen sich sein Eigentum befindet, zu betreten und die Ware abzuholen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Abrechnung auf der Basis eines Sachverständigen vorzunehmen. Die Abhol- und Schätzungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Dem Verkäufer steht Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht bezüglich aller in seinem Besitz gelangten Gegenstände des Käufers zu, welches auch für Forderungen aus früheren Lieferungen geltend gemacht werden kann.

VI. Gewährleistung

Für gebrauchte Geräte und Waren werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei fabrikneuen Sachen muß ein Mangel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erkennen schriftlich gerügt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Übergabe des Gegenstandes auf seine Kosten den Mangel zu beseitigen oder wahlweise Warenersatz zu leisten. Diese Frist ist eine Verjährunsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handhabung geltend gemacht werden. Im Fall der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer nur insoweit verpflichtet, die zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Fehlschlagen, wobei dem Verkäufer ein wiederholter Reparaturversuch eingeräumt wird, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, scheiden aus, auch soweit es sich um mittelbare Schäden handelt; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (Arbeitsunfall). Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, soweit dem Verkäufer , dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie nicht für Ansprüche gem. §§1,4 Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleiben etwaige Rechte des Käufers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Gewährleistungsansprüche scheiden aus bei Schäden infolge natürlicher Abnutzung, bei unsachgemäßer Verwendung und Eingriffen, sowie mangelhafter Wartung. Gewährt das Lieferwerk weitergehende Garantie, ist der Verkäufer bereit, entsprechend den Leistungen des Lieferwerks Gutschriften zu erteilen.

VII. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile auch im Wechsel und Scheckprozeß, ist 66663 Merzig.

 

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